Informationen & Literatur über Geheim- und Nachrichtendienste

Militärischer Abschirmdienst

Das Amt für den militärischen Abschirmdienst ist eine Dienststelle des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) und gehört zur Streitkräftebasis (SKB) der Bundeswehr. Es untersteht unmittelbar dem jeweiligen Inspekteur der SKB.

Hervorgegangen aus einer Verbindungsstelle zwischen Bundesregierung und Alliierten ("Amt Blank") wurde das Amt bereits nach Errichtung der Bundeswehr im Jahr 1956 gegründet. Bis zum Jahr 1984 hieß es "Amt für Sicherheit der Bundeswehr" (ASBw).

Die etwa 1300 Mitarbeiter des heutigen MAD arbeiten in der Zentrale in einer Bundeswehrkaserne in Köln und in 14 Aussenstellen, verteilt über das gesamte Bundesgebiet von Kiel bis München. Das Personal besteht sowohl aus Soldaten als auch aus Zivilbediensteten (Beamten und Angestellten).

Der MAD ist neben BND und BfV einer der drei Nachrichtendienste des Bundes, der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2001 betrug 61.740.900 EUR.

Aufgaben:

Die Aufgaben und Befugnisse des MAD ergeben sich aus dem MAD-Gesetz von 1990. Davor gab es keine einheitliche Gesetzesgrundlage, die Errichtung erfolgte per Erlass.
Hauptaufgabe des MAD ist die Sammlung von Erkenntnissen über verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Bundeswehr und von Bestrebungen gegen die Bundeswehr von außen, zum Beispiel durch Spionage.
In diesem Zusammenhang ist auch die Sicherheitsüberprüfung wichtiges Mittel (s.u.). Darüber hinaus obliegt dem MAD auch die Sicherheit von Bundeswehrliegenschaften und die Ausarbeitung und Durchführung von Maßnahmen zum Geheimschutz. So sind MAD-Mitarbeiter auch dann beteiligt, wenn sicherheitsempfindliche Objekte, Gebäude oder Kasernen geplant oder gebaut werden.

Gliederung:

Dem Präsidenten des MAD unterstehen im zentralen MAD-Amt eine Verwaltungs- und fünf Fachabteilungen:

Abteilung Truppendienstliche Aufgaben/Verwaltung
Abteilung I: Zentrale Fachaufgaben
Abteilung II: Extremismusabwehr
Abteilung III: Spionageabwehr
Abteilung IV: Personeller/ Materieller Geheimschutz
Abteilung V: Technik

Daneben gibt es 14 MAD-Stellen in Deutschland:

Kiel, Hannover, Wilhelmshaven, Düsseldorf, Münster, Mainz, Koblenz, Stuttgart, Karlsruhe, München, Amberg, Leipzig, Geltow und Rostock

Tätigkeiten:

Neben der Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen innerhalb der Bundeswehr und der Spionage- und Extremismusabwehr gegen Einrichtungen der Bundeswehr führt der MAD auch Sicherheitsüberprüfungen von (künftigen) Bundeswehrangehörigen (auch BMVg) durch.

Personen, die dienstlich mit geheimhaltungsbedürftigen Dokumenten zu tun haben, werden auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Der Umfang dieser Prüfung richtet sich nach dem Grad der Vertraulichkeit der Verschlusssachen, mit denen der Überprüfte in Kontakt kommt.
Dabei gibt es vier Geheimhaltungsgrade:
Streng Geheim, Geheim, VS-Vertraulich, VS-Nur für den Dienstgebrauch.

Je nach Geheimhaltungsgrad sieht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) unterschiedliche Überprüfungsarten (SÜ) vor:
die einfache SÜ, die erweiterte SÜ und die erweiterte SÜ mit Sicherheitsermittlungen.

Grundlage jeder SÜ ist die Sicherheitserklärung, die vom Betroffenen auszufüllen ist. Darin sind Angaben zur Lebenssituation, zu Lebenspartnern, zur finanziellen Lage oder zu Auslandskontakten zu machen.

Bei der erweiterten SÜ werden zusätzlich Auskünfte aus Polizeiregistern (z.B. über Strafverfahren) eingeholt, die Sicherheitsermittlungen betreffen Befragungen von Kontaktpersonen des Betroffenen.

Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Überprüften können viele Sachverhalte eine Rolle spielen -je nach erforderlicher Sicherheitsstufe. Die gebotene Zuverlässigkeit kann z.B. wegen möglicher Überschuldung, wegen sexueller Auffälligkeiten oder nachhaltiger Kontakte zu Personen oder Ländern, die als Sicherheitsrisiko angesehen werden, angezweifelt werden, weil hier z.B. Erpressbarkeit angenommen werden könnte.

Je nach Ergebnis der SÜ ergeht ein Sicherheitsbescheid, der den Zugang zu bestimmten Verschlusssachen erlaubt (bis Ü3 für "Streng Geheim").

Wichtiges Instrument zur SÜ beim MAD ist die Personenzentraldatei (PZD), die in der MAD-Zentrale in Köln geführt wird.
Neben der für die SÜ zuständigen Abteilung "Personeller Geheimschutz" (Abt. IV) hat nur die Abteilung II (Spionageabwehr) vollen Zugriff auf diese Datei. Die Abteilung III greift nur auf einen reduzierten Bestand zu, die 14 MAD-Stellen haben nur lesenden Zugriff.

In dieser Datei sind alle personenbezogenen Erkenntnisse des MAD gespeichert, die sich aus den Beobachtungen aller relevanten Abteilungen ergeben, so auch die Teilnahme an bestimmten Demonstrationen oder dienstliche Verweise, die in die Akten aufgenommen wurden.

Die vom Betroffenen ausgefüllte Sicherheitserklärung wird in der zuständigen MAD-Stelle nur auf Vollständigkeit geprüft und dann im MAD-Amt zentral in der PZD verarbeitet. Von dort kommt wiederum der Auftrag an die MAD-Stelle, die SÜ durchzuführen. Die Unterlagen werden in der Aussenstelle nur während der Dauer der Ermittlungen aufbewahrt. Die Lagerung aller Akten (mind. 400 000 Datensätze und entspr. Papierunterlagen) erfolgt also ebenfalls in Köln.

Literatur zum Thema

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